Suche

Newsletter Anmeldung




Empfange HTML?

Bezirksligaordnung 2013

  • Bearbeiten

Bezirksligaordnung 2013

Logo Download (*.pdf)

 

Wettkampfordnung für die

Bezirksliga im Trampolinturnen

 

1 Allgemeines

 

1.1 Soweit durch diese Wettkampfordnung nicht anders bestimmt, gelten die jeweils gültigen Wettkampfbestimmungen für das Trampolinturnen.

 

1.2 Die Bezirksliga Turnkreis Hannover ist eine Wettkampfeinrichtung des NTB zur Ermittlung des Vereinsmannschaftsmeisters im Trampolinturnen für die Turnbezirke Hannover Stadt; Hannover Land; Hildesheim Alfeld; Hameln-Pyrmont; Schaumburg; Nienburg

 

1.3 Träger der Bezirksliga sind die jeweils startberechtigten Vereine.

 

1.4 Die Verwaltungsarbeiten werden durch den Bezirksligaobmann erledigt.

 

2 Zusammensetzung der Mannschaften und Startberechtigung

 

2.1 Die Bezirksliga besteht aus fünf bis zwölf Vereinsmannschaften. Bei mehr als sechs Vereinsmannschaften obliegt es dem Bezirksligaobmann, die Bezirksliga in zwei Gruppen zu teilen bzw. in einer Gruppe so genannte 3er-Begegnungen festzusetzen. D.h. Ein Wettkampf findet mit drei Mannschaften statt, es findet ein direkter Vergleich statt.

 

1.1.1 Wird die Bezirksliga in zwei Gruppen geteilt, so sollten die Gruppen bis auf maximal eine Mannschaft gleich groß sein. Die beiden erstplatzierten Mannschaften jeder Gruppe ermitteln im Bezirksliga-Finale den Vereinsmannschaftsmeister.

 

2.2 Ein Verein kann in der Bezirksliga mit zwei Mannschaften starten. Die für diese Mannschaften vorgesehenen Teilnehmer sind zum festgesetzten Meldetermin dem Bezirksligaobmann schriftlich zu melden. Hat ein Bezirksligateilnehmer in der laufenden Saison mehr als einen Wettkampf in einer höheren Ligaklasse geturnt, verliert er das Startrecht für die Bezirksliga. Nachmeldungen sind dem Bezirksligaobmann mindestens 14 Tage vor dem ersten Ligaeinsatz zu melden. Die Startberechtigung der einzelnen Aktiven wird vor dem ersten Wettkampftag durch den Bezirksligaobmann den teilnehmenden Vereinen mitgeteilt.

 

2.3 Eine Mannschaft besteht aus vier bis acht Turner/innen je Wettkampf ohne Altersbegrenzung. Ein Wettkampf besteht aus drei Durchgängen (Pflicht, 1. Kür und 2. Kür). In jedem der drei Durchgänge dürfen bis zu sechs Turner/innen eingesetzt werden. Die vier höchsten Wertungen bilden das Durchgangsergebnis, die Summe der Durchgänge das Mannschaftsergebnis.

 

2.4 Teilnehmen dürfen nur Mitglieder des NTB. Das Startrecht richtet sich nach der Turn- und Passordnung des DTB und dieser Wettkampfordnung im Besonderen (Ausnahmen nur nach Absprache mit allen teilnehmenden Vereinen und dem Bezirksligaobmann).

 

2.5 Ein Zweitstartrecht ist für einen Aktiven pro Mannschaft erlaubt.

 
 
 
 
 
 
 

Niedersächsischer Turner-Bund e.V. (NTB) / Fachgebiet Trampolinturnen

Wettkampfordnung für die Bezirksliga

 

3 Durchführung der Wettkämpfe

 

3.1 Der Bezirksligaobmann legt dir Wettkampftermine fest und lost die Paarungen aus.

 

3.2 Die Wettkämpfe finden im Regelfall von Anfang April bis Ende Mai statt.

 

3.3 Ein Aktiver darf an einem Wettkampftag nicht gleichzeitig als Kampfrichter eingesetzt werden.

 

3.4 Die Wettkampfbegegnungen können nach Abstimmung mit dem Bezirksligaobmann bei Zustimmung des Wettkampfgegners um maximal eine Woche verlegt werden.

 

3.5 Der Heimverein/Ausrichter informiert den Wettkampfgegner und den Bezirksligaobmann spätestens 14 Tage vor dem Wettkampf schriftlich über Ort, Sportstätte (Wegbeschreibung), Datum, Einturn- und Wettkampfzeit und Zustand der Wettkampfgeräte.

 

3.6 Die Einturnzeit kann auf ein Minimum von einer halben Stunde begrenzt werden.

 

3.7 Jeder gewonnene Wettkampf wird mit zwei Pluspunkten, jeder verlorene Wettkampf mit zwei Minuspunkten bewertet. Bei unentschiedenem Ausgang erhält jeder Verein einen Plus- und eine Minuspunkt.

 

3.8 Jeder gewonnene Durchgang wird mit zwei Pluspunkten, jeder verlorene Durchgang mit zwei Minuspunkten bewertet. Bei unentschiedenen Durchgängen erhält jeder Verein einen Plus- und eine Minuspunkt.

 

3.9 Ein Rücktritt von der bestehenden Wettkampfrunde wird als Nichtantritt einer Mannschaft nach 7.9 der Wettkampfordnung bewertet.

 

4 Meistertitel

 

4.1 Vereinsmannschaftsmeister ist die bestplatzierte Mannschaft am Ende der Wettkampfrunde.

Bei Punktgleichheit im Tabellenstand entscheidet in ersten Linie die Zahl der gewonnenen Durchgänge, in zweiter Linie die Direktbegegnung und in dritter Linie die Gesamtpunktzahl.

 

4.2 Im Falle der Ligateilung wird zwischen den beiden erstplatzierten Mannschaften jeder Gruppe im Vergleichsliga-Finale der Vereinsmannschaftsmeister ermittelt. Es gilt das bei diesem Vergleichsliga-Finale erzielte Ergebnis.

 

5 Kampfrichterwesen und -einsatz

 

5.1 Die Wettkämpfe werden nach den aktuellen internationalen Wettkampfbestimmungen für das Trampolinturnen und dieser Wettkampfordnung durchgeführt.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Niedersächsischer Turner-Bund e.V. (NTB) / Fachgebiet Trampolinturnen

Wettkampfordnung für die Bezirksliga

 

5.2 Der Gast stellt die Haltungskampfrichter 2 und 4, der Gastgeber die Haltungskampfrichter 1 und 5, den Schwierigkeitskampfrichter 6 und den Wettkampfleiter. Der Gastgeber beruft ebenfalls einen neutralen Kampfrichter (Kampfrichter 3) ein, der keinen der am Wettkampf beteiligten Vereine angehören darf.

Der Wettkampfleiter darf zusätzlich die Aufgaben des Schwierigkeitskampfrichterswahrnehmen.

 

5.2.1 Im Falle von 3er-Begegnungen stellt der Gastverein die Haltungskampfrichter 1 und 4, der zweite Gastverein die Haltungskampfrichter 2 und 5. Das übrige Kampfgericht wird vom Gastgeber gestellt.

 

5.3 Die gestellten Haltungskampfrichter pro Verein müssen mindestens eine gültige Bezirkskampfrichterlizenz (D) besitzen.

 

6 Kosten, Meldegeld und Sicherheitsleistung

 

6.1 Die beteiligten Vereine tragen alle entstehenden Kosten.

 

6.2 Das Meldegeld für die gesamte Ligarunde beträgt 20 € pro Vereinsmannschaft.

 

6.3 Die Sicherheitsleistung beträgt 30 € pro Vereinsmannschaft. Sie ist wie das Meldegeld zum Meldeschluss an den Bezirksligaobmann zu überweisen. Sie dient zu Deckung der tatsächlichen Kosten eines Ausrichters für den Fall des Nichtantretens einer Mannschaft zum vorgesehenen Termin sowie der Deckung etwaiger Bußgelder. Wird der Betrag in Anspruch genommen, muss eine sofortige Aufstockung erfolgen. Bei Nichtinanspruchnahme wird die Sicherheitsleistung nach Ablauf der Saison an den Verein zurücküberwiesen.

 

7 Maßnahmen bei Verstößen

 

7.1 Der Bezirksligaobmann verhängt die Bußgelder. Für die Punkte 7.2 bis 7.8 beträgt das Bußgeld 10 €. Die Bußgelder sind dem Bezirksligaobmann nach Abzug der tatsächlich entstandenen Kosten an den NTB zu überweisen.

 

7.2 Bei Einsatz eines/r nicht rechtzeitig namentlich schriftlich gemeldeten Turners/Turnerin (Meldefrist bei Nachmeldungen 14 Tage vor dem ersten Ligaeinsatz; vgl. 2.2, Satz 4 und 5) gilt die Wettkampfbegegnung mit 0 : 2 Punkten und 0 : 6 Durchgangspunkten als verloren.

 

7.3 Bei nicht rechtzeitiger Überweisung des Meldegeldes und der Sicherheitsleistung behält sich der Bezirksligaobmann vor, diese Vereinsmannschaft aus der Ligarunde auszuschließen.

 

7.4 Nicht rechtzeitige Übermittlung des Wettkampfergebnisses bzw. Übersendung des Wettkampfprotokolls (vgl. 8.1 und 8.2).

 
 

7.5 Fehlverhalten auf Anzeige betreffend 3.5 (Information des Gegners durch den Ausrichter).

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Niedersächsischer Turner-Bund e.V. (NTB) / Fachgebiet Trampolinturnen

Wettkampfordnung für die Bezirksliga

 

7.6 Kann eine Vereinsmannschaft die unter 5.2 bis 5.3 geforderten Kampfrichter nicht stellen, ist der Bezirksligaobmann davon in Kenntnis zu setzen. Im Falle keiner gemeinschaftlichen Lösung gilt die Begegnung für die Vereinsmannschaft als verloren (7.2).

 

7.7 Bei keiner gemeinschaftlichen Lösung bzgl. 3.4 gilt die Begegnung für die Mannschaft, die den Termin des Bezirksligaobmann verlegen wollte als verloren (7.2).

 

7.8 Bei Fehlverhalten bzgl. 3.3 (ein Aktiver wird als Kampfrichter eingesetzt) gilt der Wettkampf als verloren (7.2).

 

7.9 Bei Nichtantritt einer Vereinsmannschaft ist ein Bußgeld von 50 € zu zahlen. Zugleich gilt die Begegnung als verloren (7.2). Eventuell nachgewiesene Mehrkosten des benachteiligten Vereins sind vom kosten-verursachenden Verein zu tragen.

 

7.10 Bei mehr als einstündiger Verspätung gilt die Begegnung als nicht angetreten und als verloren (7.2). Ein verspätetes Eintreffen aus wichtigen Grund (höhere Gewalt) ist hiervon ausgenommen. Es muss nachgewiesen werden, dass die Verspätung nicht durch eigenes Verschulden entstanden ist.

 

7.11 Bei Einsatz von einem oder mehreren nicht startberechtigten Aktiven (vgl. 2.2, Satz 3) beträgt das Bußgeld 50 €, weiterhin gilt der Wettkampf als verloren (7.2).

 

7.12 Verfahren und Rechtsmittel

 

Die Maßnahmen nach den Punkten 7.2 bis 7.11 werden den Betroffenen, die das Recht des Einspruchs und der Berufung haben, durch den Bezirksligaobmann mitgeteilt. Einsprüche sind innerhalb von 14 Tagen beim Bezirksligaobmann schriftlich mit detaillierter Begründung einzulegen. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Einspruchsgebühr beträgt 10 € und ist mit dem Einspruch an den Bezirksligaobmann zu zahlen. Sie wird nur dann zurückerstattet, wenn dem Einspruch bzw. der Berufung stattgegeben wird.

 

8 Ergebnisübermittlung

 

8.1 Nach jeder Begegnung hat der Heimverein unverzüglich den Bezirksligaobmann über das Begegnungsergebnis (Durchgänge, Gesamtpunkte etc.) zu informieren.

 

8.2 Das Begegnungsergebnis in Form des Protokolls ist rechtzeitig dem Bezirksligaobmann vom Heimverein schriftlich oder per Mail (bei elektronischem Protokoll) zu übermitteln. Der Poststempel des folgenden Montags gilt als rechtzeitig.

 

8.3 Der Bezirksligaobmann stellt schnellstmöglich die Tabelle/n auf und übermittelt diese an alle beteiligten Vereinsmannschaften und interessierte Medien.

 
 

gez. Michael Brosig

Bezirksligaobmann